Eine möglichst detaillierte Angabe der Fragestellung sowie genaue klinische Informationen über den Patienten sind entscheidend für qualitativ hochwertige, auf den Patienten individuell abgestimmte Untersuchungen.
Fragestellungen wie z.B. der Ausschluss von Raumforderungen, Entzündungen oder Gefäßpathologien mittels Schnittbildgebungen machen häufig eine intravenöse Kontrastmittelgabe erforderlich. Im Falle der MRT und CT muss der Radiologe dazu Kenntnisse zum Nierenstatus (Kreatinin, GFR) haben.
Für die kontrastmittelgestützte CT bitten wir um Übermittlung des TSH-Werts sowie der Werte von T3 und T4.
Bei diabetischen Patienten benötigen wir die Angabe zur Metformin-Einnahme, deren Aussetzung wir 2 Tage vor bis 2 Tage nach einer KM-gestützten CT-Untersuchung empfehlen.
Wir bitten Sie um Mitteilung der entsprechenden und aktuellen (≤ 10 Tage) Laborparameter bzw. Patienteninformationen.
Die meisten Fremdmaterialen wie z.B. Endo- oder Gefäßprothesen sind MRT-tauglich und in entsprechenden Ausweisen vermerkt, die die Patienten dem Radiologen vorzeigen sollten.
Eine absolute Kontraindikation besteht in unserem ambulanten Bereich jedoch für Herz- oder Darmschrittmacher.
Die individuelle Entscheidung zur MRT-Untersuchung bei Patienten mit Implantaten fällt der Radiologe.
Auch an unseren Standorten bestehen trotz Erweiterung der Scanzeiten Wartezeiten für MRT-Untersuchungen.
Wir bemühen uns aber insbesondere bei klinisch dringlicher Indikation diese so kurz wie möglich zu halten. Sprechen Sie uns gerne an.
Für konventionelle Röntgenuntersuchungen sind keine Terminvergaben nötig.
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